Köln, 7. Januar 2006
http://www.jurblog.de/jurblog/index.php?op=ViewArticle&articleId=58&blogId=1
Im Folgenden haben wir aufgrund der Aktualität blogs einen
Antwortleitfaden für den Gesinnungstest in Baden-Württemberg
erstellt mit alternativen Antwortmöglichkeiten. Diejenigen,
die unbedingt eingebürgert werden wollen, um z.B. den türkischen
Wehrdienst nicht ableisten zu müssen oder eine islamische Partei
gründen wollen und daher das Wahlrecht brauchen, sollten sich
an die Antwort 1 halten. Diejenigen dagegen, die nur aufgrund familiären
Drucks eingebürgert werden weil die Eltern islamistisch fundamentalistisch
sind und Sie für Ihre Antidemokratischen Ziele missbrauchen
wollen, sollten sich an die Antwort 2 halten. Die Antworten enthalten
in Klammern weitergehende Hinweise, deren Befolgung von Vorteil
sein sollte.
Die optische Vorbereitung zum Gespräch ist mindestens
genauso wichtig wie die Antworten. Falls Sie eingebürgert werden
wollen, nehmen Sie ihre Burka, Kopftuch oder Turban ab und rasieren
Sie sich vor allem. Egal ob Mann oder Frau! Falls Sie allerdings
nicht eingebürgert werden wollen, sollten Sie eben solche Kleidungsstücke
bereits zwei bis drei Tage vor dem Gespräch tragen, damit sie
sich wohl darin fühlen und eine Natürlichkeit an den Tag
legen.
Dass Ihr vor dem Gespräch darüber belehrt
werdet, dass Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft, im Falle
einer Falschbeantwortung, wieder entzogen werden kann stimmt so
nicht. Ihr dürft lügen. Die Rücknahme einer erschlichenen
Einbürgerung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Einbürgerung
die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Ein späterer
Wegfall eines der Einbürgerungsvoraussetzungen rechtfertigt
eine Rücknahme dagegen nicht. Ihr müsst also nur behaupten,
dass ihr, nachdem ihr deutsche wurdet, euch um entschieden habt.
Nur darf das nicht unmittelbar nach der Einbürgerung geschehen.
Lasst ruhig mal sechs Monate vergehen.
Leitfaden für BW-Fragebogen
1. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
umfasst die Werteordnung des Grundgesetzes, die inhaltsgleich für
alle Staaten der Europäischen Union gilt. Dazu gehören
unter anderem
- der Schutz der Menschenwürde
- das Gewaltmonopol des Staates, das heißt,
außer dem Staat darf in der Bundesrepublik Deutschland niemand
Gewalt gegen einen anderen anwenden, es sei denn in Notwehr. Der
Staat selbst darf Gewalt nur auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung
anwenden
- sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Entsprechen diese Grundsätze Ihren persönlichen
Vorstellungen?
Antwort 1: Selbstverständlich, ja. Vor allem
der Schutz der Menschenwürde, muss unbedingt von jedem beachtet
werden.
Antwort 2: Die Beantwortung dieser Frage halte ich
für überflüssig, da ich die deutsche Werteordnung
mit meiner Unterschrift unter die Loyalitätserklärung
akzeptiert habe. Darin werden sowohl die Menschenwürde, das
Gewaltmonopol als auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau,
diese zwar nur abgeleitet, bereits erwähnt. Übrigens halte
ich diesen Fragebogen für Verfassungsfeindlich, da sie mich
aufgrund meiner Religion ungleich behandeln. Sie trampeln auf den
Werten herum, die Sie meinen, schützen zu wollen.
2. Was halten Sie von folgenden Aussagen? - "Demokratie
ist die schlechteste Regierungsform, die wir haben, aber die beste,
die es gibt." - "Die Menschheit hat noch nie eine so dunkle
Phase wie unter der Demokratie erlebt. Damit der Mensch sich von
der Demokratie befreien kann, muss er zuerst begreifen, dass die
Demokratie den Menschen nichts Gutes geben kann [.]."
Antwort 1: Ich halte Demokratie für die beste
Regierungsform, die wir haben. Somit ist gewährleistet, dass
alle Menschen beteiligt sind und Gehör finden. Gerade durch
die Demokratie hat die Menschheit zur Moderne gefunden und sich
neue Horizonten erschlossen. (Ein nickend-ernstes Gesicht würde
Ihre Überzeugung untermauern und sollte unbedingt befolgt werden).
Antwort 2: Würden sie mir bitte die erste Aussage
erläutern? Ich verstehe es nicht. (Falls der Beamte selbst
mit der Beantwortung stottern oder auch nur eine Sekunde zögern
sollte, ins Wort fallen und auslachen).
3. In Filmen, Theaterstücken und Büchern
werden manchmal die religiösen Gefühle von Menschen der
unterschiedlichen Glaubensrichtungen verletzt. Welche Mittel darf
der Einzelne Ihrer Meinung nach anwenden, um sich gegen solche Verletzungen
seines Glaubens zu wehren, und welche nicht?
Antwort 1: Der Einzelne darf gegen Verletzungen dieser
Art keine Mittel ergreifen. Er ist frei darin, solche Filme, Theaterstücke
und Bücher nicht zu konsumieren. Auch die Verletzung der Religion
ist ein Teil der Meinungsfreiheit (Falls sie gerade ein Kuli oder
Bleistift zur Hand haben, damit rumwedeln.), der als eines der höchsten
(mit der Hand nach oben zeigen) Güter unserer Grundordnung,
grundrechtlich zu Recht geschützt ist.
Antwort 2: Ich würde ausschließlich die
mir in Art. 5 GG gegebene Freiheit nutzen. Die Freiheit, auf die
sich die Autoren solcher Werke ebenfalls stützen (Die Arme
überkreuz schlagen).
4. Wie stehen Sie zu Kritik an einer Religion? Halten
Sie diese für zulässig? Setzen Sie sich damit auseinander?
Antwort 1: Kritik sollte in einer freiheitlich demokratischen
Grundordnung immer erlaubt sein, auch an einer Religion, weswegen
sie zulässig ist. Mit solchen Themen setze ich mich aber nur
am Rande auseinander, da ich nicht so viel Wert auf meine Religion
lege. (Wenn sie das sagen wollen, sollten sie kein Vollbart (bei
Männern) oder ein Kopftuch (bei Frauen) tragen, da es sarkastisch
wirken könnte)
Antwort 2: (Zurücklehnen und in Denkerpose gehen
(rechte Hand an den Kinn)) In Dänemark hat Ministerpräsident
Rasmussen in seiner Neujahrsansprache die Presse- und Meinungsfreiheit
verteidigt, gleichzeitig jedoch Äußerungen verurteilt,
in denen Menschen wegen ihres Glaubens diskriminiert würden.
Letzteres sollte eigentlich selbstverständlich sein.
5. In Deutschland können politische Parteien
und Vereine wegen verfassungsfeindlicher Betätigung verboten
werden. Würden Sie trotz eines solchen Verbots die Partei oder
den Verein doch unterstützen? Unter welchen Umständen?
Antwort 1: Unter keinen Umständen würde
ich eine verbotene Partei oder einen Verein unterstützen. Das
käme nicht in Frage. (Untermalen mit deutlichen Handzeichen
oder Fingerwedeln).
Antwort 2: Ich würde eine verbotene Partei oder
Vereinigung nicht unterstützen. Mich würde jedoch interessieren,
was zu diesem Verbot geführt hat. Daher würde ich mir
unter Umständen deren Zeitschrift besorgen und darin lesen,
bis ich mir meine eigene Meinung gebildet habe. Nach Auffassung
des Bundesgerichtshofes vom 3. November 2005 mit dem Aktenzeichen
3 StR 333/05 bedeutet allein der Bezug der Zeitschrift noch keine
unzulässige Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts
des vom Gesetzgeber verbotenen Vereins (Bitte nicht übertreiben,
dass ist nur ein Formulierungsvorschlag).
6. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem
Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie schlagen darf, wenn sie
ihm nicht gehorsam ist?
Antwort 1: Ich lehne Gewalt in jeder Form ab. Außerdem
muss mir meine Frau nicht gehorsam sein, da sie eine erwachsene
Person ist, die für sich entscheiden kann. (Ein Schnäuzer
ist von Nachteil und sollte vor dem Gespräch abrasiert werden)
Antwort 2: Art. 2 gibt mir und meiner Frau die Freiheit
auf freie Entfaltung unserer Persönlichkeit. Sie mag es geschlagen
zu werden, wenn sie nicht gehorsam ist. (Ein Schnäuzer ist
von Vorteil. Falls sie kein Schnurbart haben, sollten sie sich eins
ankleben. Nicht vergessen am Mundwinkel die Barthaare zwischen Daumen
und Zeigefinger zu nehmen um sie leicht aufzurollen).
7. Halten Sie es für zulässig, dass ein
Mann seine Frau oder seine Tochter zu Hause einschließt, um
zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit "Schande
macht"?
Antwort 1: Nein, das wäre Freiheitsberaubung.
Egal was meine Frau oder Tochter in der Öffentlichkeit machen,
es gibt andere gewaltfreie Lösungswege. Ich würde mich
mit ihnen hinsetzen und darüber reden. (Wichtig: Den Kopf um
ca. 20 Grad nach rechts neigen! Das wirkt.)
Antwort 2: Was meine Tochter angeht, ist in meiner
Erziehung der Stubenarrest ein bewährtes Erziehungsmittel,
um meiner Tochter klarzumachen, dass es Schande ist, Musik-CD's
vom nächsten Kaufhaus zu klauen. Somit erhält sie die
Zeit, die nötig ist, um darüber nachzudenken. Diese Erziehungsmethode
habe ich von meinem Nachbarn Herr Müller. Was meine Frau angeht,
kann ich mir nicht vorstellen, dass sie mir Schande in der Öffentlichkeit
macht. Sie ist eine streng gläubige Muslima, die immer eine
Burka trägt.
8. In Deutschland kann die Polizei bei gewalttätigen
Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten einschreiten und zur Abwehr
von weiteren Gefahren den Täter für einige Tage aus der
Wohnung verweisen? Was halten Sie davon?
Antwort 1: Das ist ein sehr gutes Mittel, um Gewalt
in der Ehe bereits im Ansatz einzudämmen. Falls es zu Handgreiflichkeiten
kommt, halte ich ein dazwischen gehen der Polizei für gut.
(Nehmen sie eine starre Haltung ein. Das zeigt ihr Respekt vor den
Ordnungshütern).
Antwort 2: Ich finde das nicht in Ordnung. Mein Nachbar
Herr Müller wurde einmal in betrunkenem Zustand von seiner
Frau geschlagen und vor die Wohnungstür ins Treppenhaus gesetzt.
Wie Herr Müller klingelte um wieder in Wohnung zu kommen, kam
auch schon die Polizei und hat ihn, statt der Ehefrau, vom Haus
entfernt. Ich finde nicht gut, dass Männer in Deutschland unter
Generalverdacht stehen, in Ehen immer die Gewaltverursacher zu sein.
9. Halten Sie es für einen Fortschritt, dass
Männer und Frauen in Deutschland kraft Gesetzes gleichberechtigt
sind? Was sollte der Staat ihrer Meinung nach tun, wenn Männer
dies nicht akzeptieren?
Antwort 1: Selbstverständlich ist das eine gute
Sache. Frauen stehen den Männern im nichts nach und verdienen
daher die gleiche Behandlung. Falls es Männer gibt, die das
nicht akzeptieren, so sollten diese aufgeklärt werden (keine
Mimik notwendig, die Antwort ist gut).
Antwort 2: Selbst im Wort "Emanzipation"
kann die Frau nicht ohne "man". (Unbedingt "man"
betonen, damit es wirkt. Entscheidend wird jedoch sein, ob Ihr Gegenüber
eine Frau oder ein Mann ist. Falls Sie eine Frau ist, sind Sie soeben
durchgefallen, falls nicht könnte das unter Umständen
zu Pluspunkten führen, die wir aber noch korrigieren können).
10. In Deutschland kann jeder bei entsprechender Ausbildung
nahezu jeden Beruf ergreifen. Was halten Sie davon? Sind Sie der
Meinung, dass bestimmte Berufe nur Männern oder nur Frauen
vorbehalten sein sollten? Wenn ja, welche und warum?
Antwort 1: Ich bin der Meinung, dass Frauen ebenso
gut alle Berufe ausüben können und genauso leistungsfähig
sind wie Männer, wenn nicht sogar besser in vielen Bereichen.
(Falls Sie eine Vorgesetzte haben, sollte das unbedingt in das Gespräch
eingebunden werden und wie gut sie sich bei der letzen Weihnachtsfeier
amüsiert haben etc.).
Antwort 2: Selbstverständlich sollten einige
Berufe nur von Männern oder nur von Frauen ausgeübt werden.
Das Arbeitsrecht schreibt in § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB doch
selbst Ungleichbehandlung vor. Eine unterschiedliche Behandlung
wegen des Geschlechts ist zulässig, soweit eine Vereinbarung
oder eine Maßnahme die Art der vom Arbeitnehmer auszuübenden
Tätigkeit zum Gegenstand hat und ein bestimmtes Geschlecht
unverzichtbare Voraussetzung für diese Tätigkeit ist.
Eine Ausnahmslose Gleichbehandlung kann ich daher nicht befürworten.
11. Welche Berufe sollte Ihrer Meinung nach eine Frau
auf keinen Fall ausüben? Hätten Sie bei bestimmten Berufen
Schwierigkeiten, eine Frau als Autoritätsperson anzuerkennen?
Antwort 1: Auf Anhieb fällt mir kein Beruf ein,
die eine Frau nicht ausüben sollte. Ich würde es sogar
begrüßen, wenn ich eine Frau als vorgesetzten hätte,
da würde ein viel freundlicheres Arbeitsklima herrschen. (Falls
die Sachbearbeiterin eine Frau ist, wurden Sie soeben eingebürgert,
falls nicht, sollten sie ein freundliches Lächeln aufsetzen.).
Antwort 2: Eine Frau sollte keine Prostitution betreiben
dürfen (Falls eine Sachbearbeiterin vor Ihnen sitzt, könnte
das Ihr Durchfallen gefährden. Bei einem Sachbearbeiter besteht
diese Gefahr dagegen nicht).
12. In Deutschland kann jeder selbst entscheiden,
ob er sich lieber von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln
lässt. In bestimmten Situationen besteht diese Wahlmöglichkeit
jedoch nicht: Notfall, Schichtwechsel im Krankenhaus. Würden
Sie sich in einem solchen Fall auch von einer Ärztin (männlicher
Einbürgerungsbewerber) oder einem Arzt (Einbürgerungsbewerberin)
untersuchen oder operieren lassen?
Antwort 1: Ich betrachte Ärzte nicht als Männer
oder Frauen sondern als Mediziner, die ihre Arbeit tun und ihr bestes
geben, mich zu heilen. Daher hätte ich keine Probleme damit,
ob eine Frau oder ein Mann mich untersucht. (Ein kurzes, ca. 3-4
maliges schnelles Kopfschütteln, kein Schwingen, sollte wirken).
Antwort 2: Die Rechtordnung gibt mir das Recht zu
entscheiden, ob ich von einem bestimmten Arzt behandelt werden möchte
oder nicht. Inwieweit spielt meine Antwort, ob ja oder nein, dann
noch für eine Rolle? (Mit einer abweisenden Handbewegung bewusst
provozieren und Sturheit zeigen).
13. Man hört immer wieder, dass Eltern ihren
volljährigen Töchtern verbieten, einen bestimmten Beruf
zu ergreifen oder einen Mann ihrer Wahl zu heiraten. Wie stehen
Sie persönlich zu diesem Verhalten? Was würden Sie tun,
wenn Ihre Tochter einen Mann anderen Glaubens heiraten oder eine
Ausbildung machen möchte, die Ihnen nicht gefällt?
Antwort 1: Meine Tochter ist absolut frei in ihrer
Entscheidung, wen sie heiratet oder welchen Beruf sie ausübt.
In solche Angelegenheiten mische ich mich grundsätzlich nicht
ein. (Aufrechte Sitzhaltung, Brust raus und schnörkellos reden.
Damit untermalen Sie Ihr Vertrauen zu Ihrer Tochter)
Antwort 2: Ich würde meinen 60 jährigen
deutschen Nachbarn Herrn Jonathan Mustermann, der konservativ ist,
jeden Sonntag in die Kirche geht und Bauer vom Beruf ist fragen,
was er denn getan hätte? Das gleiche würde ich auch tun.
Wenn er es geschafft hat, sechzig Jahre als deutscher, ohne strafrechtlich
belangt zu werden, zu bestehen, kann es nicht falsch sein.
14. Was halten Sie davon, dass Eltern ihre Kinder
zwangsweise verheiraten? Glauben Sie, dass solche Ehen mit der Menschenwürde
vereinbar sind?
Antwort 1: So was gibt's noch? (Das muss wie aus der
Pistole geschossen kommen.) Ich lehne Zwangsehen strikt ab. (Das
Wort "strikt" sollte betont werden) Das ist mit Menschenwürde
nicht zu vereinbaren. Schließlich ist sie es, die heiraten
und glücklich werden wird (hier sollten sie wieder eine angenehme
bis verträumte Mimik aufsetzen).
Antwort 2: Ein altdeutsches Rechtsprinzip sagt, dass
Heirat erst mündig macht.
15. In Deutschland gehört der Sport- und Schwimmunterricht
zum normalen Schulunterricht. Würden Sie Ihre Tochter daran
teilnehmen lassen? Wenn nein: Warum nicht?
Antwort 1: Sport- und Schwimmunterricht sind für
die motorischen Fähigkeiten eines jeden Kindes wichtig und
das schwimmen sogar lebenswichtig. Daher würde ich mich freuen,
wenn meine Tochter teilnimmt. (Falls sie selbst in einem Sportverein
sind oder waren, sollten sie das mit einbinden. Falls nicht und
der Sachbearbeiter männlich ist, könnten sie erzählen,
dass sie Fan von VfB Stuttgart sind und Markus Babbel ganz toll
finden).
Antwort 2: Art 4 Abs. 1 und 2 GG geben mir das Recht,
den im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht angebotenen koedukativ
erteilten Schwimm- und Sportunterricht im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften
des Korans, zu verweigern (Az. 6C 8/91 BVerwG und Az. 19 A 1706/90
OVG NRW , zusätzlich erwähnen falls Sie angeben wollen).
16. Wie stehen Sie dazu, dass Schulkinder an Klassenausflügen
und Schullandheimaufenthalten teilnehmen?
Antwort 1: Zum erwachsen werden eines Kindes gehört
es auch, dass sie lernt, sich ohne Präsenz der Eltern zu Recht
zu finden. Klassenfahrten sind die ersten wichtigen Erfahrungen
in ihrem Leben, die ich ihr unter keinen Umständen vorenthalten
würde. (Unbedingt von Ihren Klassenfahrten berichten falls
vorhanden. Ansonsten die Haltung wie bei Frage 13 einnehmen)
Antwort 2: Wenn und soweit das Grundrecht aus GG Art
4 Abs. 1 und GG Art 4 Abs. 2 mit dem staatlichen Bildungsauftrag
und Erziehungsauftrag (GG Art 7 Abs. 1) in Konflikt gerät,
ist ein schonender Ausgleich beider Rechtspositionen im Rahmen so
genannter praktischer Konkordanz geboten. Hierbei ist die staatliche
Schulverwaltung verpflichtet, alle ihr zur Gebote stehenden zumutbaren
organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen; dann, wenn
die Schulverwaltung dieser Pflicht nicht nachkommt oder nicht nachkommen
kann, ist der Konflikt in der Form zu lösen, dass ein Anspruch
auf Befreiung von der bestimmten Unterrichtsveranstaltung besteht.
("Az: 9 L 1313/01 VG Aachen" können Sie, müssen
es aber nicht erwähnen. Die Tatsache, dass Sie sich an eine
Entscheidung eines Verwaltungsgerichts klammern, sollte zum durchfallen
ausreichen).
17. Ihre volljährige Tochter/Ihre Frau möchte
sich gerne so kleiden wie andere deutsche Mädchen und Frauen
auch. Würden Sie versuchen, das zu verhindern? Wenn ja: Mit
welchen Mitteln?
Antwort 1: Die richtige Kleidung gehört in meinen
Augen zu einer erfolgreichen Integration nun mal dazu. Daher bin
der Meinung, dass Frauen sich so kleiden sollten, wie es in Deutschland
halt üblich ist. Im Gegenteil würde ich es begrüßen,
da sonst die Leute womöglich mit dem Finger auf sie zeigen
würden. (Falls der Sachbearbeiter männlich und noch jung
ist, sollte sie auch erwähnen, dass Miniröcke sehr schon
anzusehen sind. Bei einer weiblichen Sachbearbeiterin sollten sie
das auf keinen Fall erwähnen, da empfiehlt es sich von der
letzten Pariser Modeschau zu berichten, die sie im Fernsehen mitverfolgt
haben).
Antwort 2: Ich habe kein Problem damit, dass sich
meine Tochter oder meine Frau sich wie die ca. 100.000 in Baden-Württemberg
lebenden deutschen muslimischen Frauen kleiden. (Ein hämisches
Grinsen sollte den/die Sachbearbeiter/in negativ beeinflussen).
18. Bei Einbürgerungsbewerberinnen: Ihre Tochter
möchte sich gerne so kleiden wie andere deutsche Mädchen
und Frauen auch, aber Ihr Mann ist dagegen? Was tun Sie?
Antwort 1: (Lächelnd) Mein Mann ist zwar nicht
dagegen aber nun gut, nehmen wir es einfach mal an. Ich würde
versuchen auf meinen Mann einzureden, dass die Kleidung nicht schlecht
sei und alle so angezogen seien. Meine Tochter würde ich in
ihrem Vorhaben unterstützen, da auch die Kleidung zur Reife
beiträgt und Selbstbewusstsein vermittelt.
Antwort 2: Mein Mann hätte kein Problem damit,
so lange sich unsere Tochter, nach islamischen Vorschriften kleidet,
wie die ca. 100.000 in Baden-Württemberg lebenden deutschen
muslimischen Frauen auch. (Diese Wiederholung zeigt, dass sie sonst
keine Ahnung haben. An der Frage liegt es nicht).
19. Ihre Tochter/Schwester kommt nach Hause und erzählt,
sie sei sexuell belästigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?
Antwort 1: Ich würde mich um sie kümmern
(Hundeblick), zu einem Arzt bringen und in Erfahrung bringen, wie
das passiert ist. Anschließend würde ich zur nächsten
Polizeiwache gehen und Strafanzeige erstatten. Ich vertraue der
deutschen Polizei sehr und würde die Ermittlungen abwarten.
(Haltung wie bei Frage 8)
Antwort 2: Ich würde mir den Täter vorknöpfen
und ein Ehrenmord begehen. Vor Gericht würde ich mich hinter
meinen Sitten und Gebräuchen verstecken und vorbringen, dass
meine Persönlichen Empfindungen berücksichtigt werden
müssen und zu einer Strafmilderung führen müssen.
(Um auf diese Antwort gut vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich
Taschenmesser in Form eines Schlüsselanhängers mitzuführen
um damit rumzuspielen).
20. Ihr Sohn/Bruder kommt nach Hause und erzählt,
er sei beleidigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?
Antwort 1: Ich würde mich sie kümmern und
versuchen zu besänftigen. Schließlich sind das nur Worte,
die niemandem wehtun (Die Hand vom Handgelenk aus von oben nach
unten fallen lassend die Angelegenheit herunterspielen). Oder (Gucken
als wäre ihnen eine Idee gekommen) würde ich ein vermittelndes
Gespräch mit dem Beleidiger suchen.
Antwort 2: Da diese Tat etwas milder ist als die von
Frage 19 würde ich den Täter lediglich Krankenhausreif
zusammenschlagen. (Mit der rechten Hand eine Faust ballen und ins
Handinnere der linken Hand schlagen. Falls Sie nicht vorbestraft
sind, können Sie ruhig eine Schlägerei erfinden und davon
berichten, wie Sie jemandem den Arm gebrochen haben oder ähnliches).
21. Erlaubt das Grundgesetz Ihrer Meinung nach, seine
Religion zu wechseln, also seine bisherige Glaubensgemeinschaft
zu verlassen und ohne Religion zu leben oder sich einer anderen
Religion zuzuwenden? Was halten Sie davon, wenn man wegen eines
solchen Religionswechsels bestraft würde (z. B. mit dem Verlust
des Erbrechts)?
Antwort 1: Jeder ist frei darin, zu glauben, nicht
zu glauben oder seine Religion zu wechseln. Eine Bestrafung deswegen
kann ich mir nicht vorstellen und lehne es ab (Mundwinkel nach unten
zeigen und kurzes Kopfschütteln).
Antwort 2: Solche Leute müssen zu Recht bestraft
werden. Das sind Verräter. Ich kann daher auch nicht nachvollziehen,
wie ca. 48.000 gebürtige Christen in Baden-Württemberg
zum Islam konvertiert sind. Auch das sind Verräter.
22. Sie erfahren, dass Leute aus Ihrer Nachbarschaft
oder aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis einen terroristischen
Anschlag begangen haben oder planen. Wie verhalten Sie sich? Was
tun Sie?
Antwort 1: Ich würde umgehend die Polizei benachrichtigen
(Augen groß machen) und um Hilfe bitten. Solche Leute können
keine Freunde von mir sein und daher würde ich keine Sekunde
zögern (Auf dem Stuhl hin- und herzappeln als würden losrennen
zur Dienststelle).
Antwort 2: Wenn ich jetzt behaupten würde, dass
ich solche Leute kenne oder denen helfe, könnte ich mich womöglich
strafbar machen. Darüber haben Sie mich bisher nicht aufgeklärt,
weswegen ich eine Aussage verweigere. (Bloß nicht tatsächlich
den Anschein erwecken, als würden Sie das wirklich tun, da
das zu unnötigem Aufschrei führen würde. Nicht vergessen:
Sie wollen lediglich Ihre Einbürgerung verhindern).
23. Sie haben von den Anschlägen am 11. September
2001 in New York und am 11. März 2004 in Madrid gehört.
Waren die Täter in Ihren Augen Terroristen oder Freiheitskämpfer?
Erläutern Sie Ihre Aussage.
Antwort 1: Das waren Terroristen. Mehr noch aber das
erlaubt mir meine gute Erziehung nicht zu sagen (Diese Antwort ist
gut genug um ohne Körpersprache auszukommen).
Antwort 2: Sie bitten hier nicht nur um Erläuterungen
über Taten, deren Hintergründe in keiner Weise befriedigend
aufgeklärt sind, sondern auch um Erklärungen einer Differenz,
die selbst Politologen und andere Fachleute schwer ins Schleudern
bringt: den Unterschied zwischen Terroristen und Freiheitskämpfern.
Das ist mir zu hoch. (Gute Antwort!).
24. In der Zeitung wird manchmal über Fälle
berichtet, in denen Töchter oder Ehefrauen von männlichen
Familienangehörigen wegen "unsittlichen Lebenswandels"
getötet wurden, um die Familienehre wieder herzustellen. Wie
stehen Sie zu einer solchen Tat?
Antwort 1: Ich lehne jedwede Gewalt, die aufgrund
einer so nebensächlichen Angelegenheit ausgeübt wird,
ab und habe auch kein Verständnis für die Täter.
Das ist unmenschlich (Mimik aufsetzen, als wäre Ihnen gerade
übel).
Antwort 2: In der Zeitung wird manchmal? (Das Wort
"manchmal" betonen). Ich lese nur die Bild Zeitung und
das steht viel drin, wenn es nichts zu berichten gibt.
25. Was halten Sie davon, wenn ein Mann in Deutschland
mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet ist?
Antwort 1: Ist das denn nicht verboten? (Ein überraschtes
Gesicht machen. Sehr wichtig!) Diesen Männern sollte man ihren
"na sie wissen schon" abschneiden. (Unbedingt lächeln
dabei, da das sonst mit der Beschneidung verwechselt werden könnte
und nicht sagen, wenn der Sachbearbeiter ein Mann ist) Das ist Respektlos
der Frau gegenüber.
Antwort 2: Ich finde das besser als wenn der Mann
seine Ehefrau betrügt und ohne ihr Wissen fremdgeht. Das ist
respektloser der Frau gegenüber als wenn die Frau von einer
Zweiten weis. Ansonsten sind Dreiecksbeziehungen auch in Deutschland
am kommen.
26. Wie beurteilen Sie es, wenn ein verheirateter
Mann aus Deutschland in seinen früheren Heimatstaat fährt
und dort ein zweites Mal heiratet?
Antwort 1: So einen Mann sollte man die Wiedereinreise
verbieten. Solche Männer haben in Deutschland nichts verloren
(Sie haben es fast geschafft).
Antwort 2: Spielt es eine Rolle, wo der Mann ein zweites
Mal heiratet?
27. Manche Leute machen die Juden für alles Böse
in der Welt verantwortlich und behaupten sogar, sie steckten hinter
den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York? Was halten
Sie von solchen Behauptungen?
Antwort 1: Diese Behauptung habe ich heute das Erste
Mal gehört (Ohne ein "fragendes" Gesicht könnte
das unglaubwürdig wirken). Das kann doch nicht ihr ernst sein?
Wer erzählt denn so was?
Antwort 2: Welche manche Leute? In meiner Umgebung
und an der Hinterhof-Moschee, in die ich täglich zum beten
gehe, kenne ich solche Leute nicht und höre das heute zum Ersten
Mal. (Wichtig war hierbei eigentlich nur die Mitteilung, dass Sie
täglich in die Moschee gehen zum beten, das andere nimmt er
ihnen eh nicht ab).
28. Ihre Tochter bewirbt sich um eine Stelle in Deutschland.
Sie bekommt jedoch ein ablehnendes Schreiben. Später erfahren
Sie, dass eine Schwarzafrikanerin aus Somalia die Stelle bekommen
hat. Wie verhalten Sie sich?
Antwort 1: Anscheinend war die Somalierin besser qualifiziert
als meine Tochter. Ich würde meiner Tochter behilflich sein,
bei ihrer nächsten Bewerbung. (Unbedingt erzählen, dass
Ihre Tochter sehr gute Noten hat und zu den besten ihrer Klasse
gehört).
Antwort 2: Meine Tochter bewirbt sich nicht um eine
Stelle. Sie wird Hausfrau und wird mir viele Enkel schenken.
29. Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn
kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte
gerne mit einem anderen Mann zusammenleben. Wie reagieren Sie?
Antwort 1: Zugegeben, ich wäre nicht froh darüber
(dieses Geständnis muss sein, da sonst die Glaubwürdigkeit
der 28 vorherigen Fragen auf dem Spiel steht). Es wäre aber
seine Entscheidung. Ich respektiere jede Art der Partnerschaft.
(Etwas wehleidig daherschauen ist je nach Lage und bisherigem Verlauf
des Gesprächs zusätzlich einzubringen. Wer sich diese
Theatralik nicht zutraut, sollte auf die alternative Antwort 1 ausweichen).
Alternative Antwort 1: Ich habe sogar mal überlegt,
selbst schwul/lesbisch zu werden, habe mich aber nicht getraut.
Von daher hätte ich keinerlei Probleme damit. (Bloß nicht
mit dem/der Sachbearbeiter/in flirten!!! Er stellt diese Frage zwar,
hasst Schwule/Lesben mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
selbst aufgrund der Tatsache, dass Ausländerämter den
Innenministerien untergeordnet sind und diese bisher gegen Themen
wie Schwulen- und Lesbendiskriminierung nichts unternommen haben
(siehe hier)).
Antwort 2: Wenn ich ehrlich bin, würde ich ihm
drohen, ihn zu enterben und aus der Familie auszustoßen. Ich
weis, dass das für Ihre Verhältnisse etwas altmodisch
und exotisch klingt, aber so bin ich nun mal. Ach, dazu fällt
mir eine Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbandes letzter
Tage ein, die ich zufällig in einer Zeitung gelesen habe. Aus
der Tatsache, dass Sie Muslimen Fragen über homosexuelle stellen,
haben die doch glatt geschlossen, "dass die Landesregierung
von ihren Bürgern eine tolerante Haltung gegenüber homosexuellen
Mitbürgern erwartet." Das würden die begrüßen
(grinsend in die Augen des Sachbearbeiters schauen). Allerdings
hätten die bisher nicht den Eindruck gehabt, dass sich die
Regierung in Stuttgart für die Toleranz gegenüber Lesben
und Schwulen einsetzt. Gerade das Innenministerium hätte keinerlei
Schritte unternommen, um die Diskriminierungen zu beseitigen, unter
denen Lesben und Schwule in Baden-Württemberg noch immer zu
leiden haben. Unmöglich welche Freiheiten sich diese Leute
herausnehmen, nicht wahr?
30. In Deutschland haben sich verschiedene Politiker
öffentlich als Homosexuelle bekannt. Was halten Sie davon,
dass in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?
Antwort 1: Ich halte das für mutig und vorbildlich,
so offen über seine Gefühle zu reden. (Es steht in Ihrem
Ermessen, Herr Westerwelle mit einzubeziehen) Aber im Grunde interessiert
mich das nur am Rande. Wichtig ist mir vor allem, ob er seine Aufgabe
als Politiker gut macht und ich ihn bei den nächsten Wahlen
wähle, (Den Folgenden Zusatz nur in Notfällen hinzufügen)
obwohl ich eh nur die CDU wählen würde (Die CDU hat in
Baden-Württemberg bei den Bundestagswahlen 2002 und 2005 jeweils
über 46 % der Stimmen erhalten. Wir vertrauen der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Falls Sie aber später eine andere Partei wählen, könnte
Ihnen der deutsche Pass allerdings wieder abgenommen werden. Daher
wirklich nur in einer Notsituation.)
Antwort 2: Ich halte es für unverantwortlich,
dass Menschen, die Vorbilder sein müssen, sich öffentlich
so präsentieren. Dabei darf ihre politische Arbeit keine Rolle
spielen und müssen sofort von all ihren Ämter entfernt
werden. Ich weis, dass Ihnen meine Antwort nicht gefällt, da
wir in einem Bundesland leben, dessen Bevölkerung offen mit
solchen Fragen umgeht. (Darauf achten, nicht sarkastisch zu klingen,
das könnte sie als Spaßvogel entlarven).
Ich leben nach meinen eigenen
Wertevorstellungen
Sehr geehrter Herr Öttinger, sehr geehrter Herr
Rech,
wie ich auf dem Landesportal "www.baden-wuerttemberg.de"
nachlesen konnte haben Sie sich bzgl. der Kritik an dem Gesinnungstest
für muslimische Staatsbürgerschaftskandidaten geäußert
und darin nochmals betont, dass Sie daran wie geplant festhalten
möchten. Weiterhin geben Sie zu Protokoll, dass Sie ein Auge
darauf haben müssen, "dass in unserem Land keine Parallelgesellschaften
entstehen, die nach eigenen Wertevorstellungen hier leben".
Als eine Art Untermauerung Ihrer Aussage geben Sie die Ergebnisse
einer Studie des Zentrums für Türkeistudien im Jahre 2001
an in welchem 47 Prozent der befragten der Aussage "wir Türken
müssen allmählich aufpassen, dass wir nicht zu Deutschen
werden" zustimmten.
Ich möchte hiermit öffentlich bekunden,
dass ich nach meinen eigenen Wertevorstellungen hier in der Bundesrepublik
Deutschland lebe und leben werde und dass ich nicht ein Deutscher
werden möchte.
Werden Sie mich jetzt ausbürgern?
In der Hoffnung, dass Sie Ihre falsche Politik korrigieren,
Yasar Mert
Ich schäme mich für die Gesinnungs-Fragen
Meine Geschichts- und Ethiklehrer waren die von mir am meisten geliebten
Pädagogen während meiner Zeit auf dem Gymnasium. Ich hatte
vor diesen beiden Herren großen Respekt wegen ihrem Wissen
und ihrer Diskussionskultur. Des Weiteren hatten sie eine fesselnde
Art und Weise der Wissensvermittlung von der ich heute noch schöpfen
kann.
So weiß ich, dass folgender Ausspruch von Friedrich
dem Großen war: „Alle Religionen sind gleich und gut,
wenn nur die Leute die sich dazu bekennen, ehrlich Leute sind. Und
wenn die Türken kämen und wollten hier im Lande wohnen,
dann würden wir ihnen Moscheen bauen.“ Eine über
200 Jahre Aussage die heute fast ketzerisch und sarkastisch anmutet
angesichts dessen wie mit den Muslimen – interessanterweise
waren es schon damals mehrheitlich die Türken – in vielen
Medien und nun staatlicherseits umgegangen wird. Es scheint als
sähen wir erst die 20% des berühmten Eisberges!
Ich spreche hier nicht nur – wenn auch primär
– vom so genannten Gesinnungstest für angehende Staatsbürger
der Bundesrepublik Deutschland aus muslimischen Staaten welche seit
Januar diesen Jahres in Baden-Württemberg eingeführt wurde.
Dieser Test ist bis dato von allen muslimischen Organisationen,
von Einwandererorganisationen und auch vom Zentralrat der Juden
teilweise auf schärfste kritisiert und abgelehnt worden. Abgelehnt
deshalb, weil eindeutig Menschen aufgrund ihrer Religion diskriminiert
und somit sowohl dem Grundgesetz (GG Artikel 3, Absatz 3) als auch
allen internationalen Menschenrechtskonventionen widerspricht. Ich
bin überzeugt, dass dieser falsche und irre Ansatz schnellstens
gerichtlich gestoppt wird, sollte das Innenministerium Baden-Württembergs
doch nicht zur Einsicht kommen.
Ich hatte von meinen oben erwähnten Lehrern auch
gelernt, dass es in Demokratien gewisse unverletzliche und unveräußerbare
Rechte gibt, wie zum Beispiel das Recht auf Gleichbehandlung vor
dem Gesetz oder das Recht der freien Meinungsäußerung
und dass kein Mensch aufgrund seiner Religion, Ethnie, Sprache oder
sexuellen Präferenzen diskriminiert werden darf. Weiterhin
lernte ich, dass Deutschland eine sehr schmerzhafte und schuldhafte
jüngere Vergangenheit hat, die in einem Völkermord an
über 6 Millionen Menschen jüdischen Glaubens gipfelte.
Diese Menschen starben nur, weil sie anders – also jüdisch
waren.
Diese zwei Lehrer haben entscheidend dazu beigetragen,
dass ich zu der Demokratie in Deutschland stehe und für die
freiheitlich demokratische Grundordnung bin. Diese „Liebe“
ging soweit, dass ich vor einigen Jahren auch Staatsbürger
dieses Landes – meines Landes – geworden bin. Nun schäme
ich mich jedoch. Ich akzeptiere nicht, dass die Demokratie und die
Menschenrechte in Deutschland nicht für alle in diesem Land
lebenden Menschen gelten sollen. Ich akzeptiere nicht, dass Menschen
muslimischen Glaubens diskriminiert werden.
Einer der dringlichsten Fragen erscheint mir zu hinterfragen
wie und warum gut bezahlte (auch mit den Steuern der Muslime übrigens)
und gut ausgebildete Beamte solch einen Fragebogen zusammenstellen
können? Oder sollte man sagen „…und sie wussten
nicht was sie tun …“?
Falls die Herren und Damen einen Fehler gemacht haben,
so mögen sie dies bitte zugeben und diesen sehr peinlichen
Fehler einräumen – auch wenn in Baden-Württemberg
demnächst gewählt wird. Zusätzlich sollte eine Art
„Integrationsrat“ eingerichtet werden, in dem man mit
den Beteiligten – sprich auch Muslimen – spricht und
somit keinen weltfremden Stereotypen, Vorurteile und Generalverdächtigungen
den Raum gibt.
Sollten die Fragen jedoch wohl überlegt und sorgfältig
ausgewählt sein – was meine Überzeugung ist und
das eigentlich fatale darstellt – so erwarte ich, dass der
Innenminister Heribert Rech die politische Verantwortung übernimmt
und seinen Rücktritt erklärt.
Abschließen möchte ich mit einer Frage
an Herr Rech mit der Bitte um Beantwortung: „Stellen Sie sich
vor Sie gehen im Park spazieren und plötzlich kommt ein Mongole
und vergewaltigt Ihre Frau?“* Was machen Sie?
Yasar Mert
9. Januar 2006
p.s.: ich wünsche allen Muslimen ein gesegnetes
Opferfest
*: abgewandelt von einer Frage an Kriegsdienstverweigerer
Einmal den Spieß umdrehen: Zehn Fragen
an Innenminister Rech!
1. Mit dem für die Einbürgerung erforderlichen
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erkennen
die Einbürgerungsbewerber ohnehin die Grundsätze der deutschen
Gesellschaft an. Warum überprüfen Sie dann nur Muslime
mit einem zusätzlichen Fragebogen auf ihre Verfassungstreue.
Glauben Sie etwa Muslimen weniger als Juden, Christen oder Hindus?
2. In Ihren Statements ist Ihr Zweifel zu lesen, ob
bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis
auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspricht. Wenn
Sie Zweifel haben und Muslimen nicht glauben, wie stellen Sie es
dann fest, dass die Antworten auf das Gesprächsleitfaden der
Wahrheit entsprechen?
3. Was passiert mit den Ergebnissen nach der Beantwortung
des Gesprächsleitfadens? Wie bewerten Sie die Ergebnisse? Haben
Sie ein Lösungsleitfaden dazu? Wenn ja, wer hat die Lösungen
nach welchen Kriterien erstellt? Werden etwa nach Ihren Kriterien
als unwahr bewertete Aussagen als Täuschung der Einbürgerungsbehörde
gewertet, damit auch noch nach Jahren zur Rücknahme der Einbürgerung
der Weg geöffnet wird?
4. Sind die Muslime Ihrer Meinung nach sozial und
kulturell Rückständig? Wenn nein, warum spiegelt sich
dann in Ihrem Gesprächsleitfaden die Vorstellung einer deutschen
Leitkultur wieder? Ist es Ihnen nicht bewusst, dass Sie damit Islam
oder Manifestationen seiner Kultur als rückschrittlich brandmarken?
5. Wussten Sie, dass die so genannten Ehrenmorde kein
allgemein muslimisches oder auch nur türkisches Phänomen
sind, sondern auch z.B.: in Sizilien vorkommen. Warum befragen Sie
die italienischen Einbürgerungswilligen nicht?
6. In bestimmten Milieus herrscht ein gravierendes
Ausmaß an häuslicher Gewalt - in russlanddeutschen beispielsweise
weit stärker als in anderen (*). Haben Sie auch Russlanddeutsche
befragt, als sie in die Bundesrepublik einreisten und sich in BW
niederließen?
7. Haben Sie einen Generalverdacht gegenüber
Muslimen? Es gibt über 3,2 Millionen Muslime in Deutschland,
davon 2,7 Millionen Deutschland-Türken. Ist es etwa ein Generalverdacht
gegenüber Deutschland-Türken?
8. Haben Sie einen muslimischen Nachbar? Wie viele
muslimische Freunde haben Sie? Wie oft treffen Sie sich mit muslimischen
Bürger und Bürgerinnen?
9. Und zuletzt eine Frage Ihrer Art: Wie würden
Sie reagieren, wenn Sie erfahren, dass Ihr Chef (in Ihrem Fall der
Ministerpräsident) homosexuell veranlagt ist? (**)
10. Herr Innenminister Rech, falls Sie eine dieser
Fragen nicht beantworten können, sind Sie durchgefallen und
sollten über Ihren Rücktritt denken.
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